Kindertagesstätten

Kindertagesstätten

Kinderbetreuungseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück


Kindertagesstätten

Kindertagesstätten sind Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen Kinder verschiede-ner Altersstufen regelmäßig tagsüber oder für einen Teil des Tages sozialpädagogisch betreut werden. Sie haben die Aufgabe, die Erziehung des Kindes in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Bei der Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen erfahren die Kinder in der Kindertagesstätte in allen Bereichen Anregung und erzieherische Hilfen. Allgemeine und gezielte Spiel- und Lernangebote tragen dazu bei, Selbständigkeit, Handlungsfähigkeit und Kreativität zu entwickeln. Die Gruppe gibt den Kindern die Möglichkeit, soziales Verhalten zu erlernen und einzuüben, Konflikte selbst zu regeln, Verantwortung zu übernehmen und eigene Interessen vertreten zu lernen.

In allen Kindertagesstätten sind pädagogische Fachkräfte eingesetzt. In Kindertagesstätten mit vielen ausländischen Kindern sind darüber hinaus zur Erleichterung der Eingewöhnung der ausländischen Kinder und zur Unterstützung des Zusammen-lebens aller Kinder und Eltern weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt.

Innerhalb der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück gibt es in den Ortsgemeinden Biebern, Kümbdchen, Laubach, Mengerschied sowie in Tiefenbach jeweils einen, und in der Stadt Simmern/Hunsrück 4 Kindergärten.

Hinsichtlich der Öffnungszeiten gibt es unterschiedliche Modelle:

Teilzeitbetreuung, am Vor- und am Nachmittag oder
Verlängertes Vormittagsangebot, von Morgens bis nach dem Mittagessen
Ganztagsbetreuung, von Morgens bis zum Spätnachmittag.


Elternbeiträge:
Im Rhein-Hunsrück-Kreis gelten folgende Elternbeiträge für die Kindergartenkinder:
Ganztags

  Teilzeit(vor- und nachmittags) Ganztags
1-Kind-Familie 97,50 €
130,50 €
2-Kind-Familie 65,00 € 87,00 €
3-Kind-Familie 32,50 € 43,50 €

 

Seit dem 01. Januar 2006 ist für Eltern in Rheinland-Pfalz das letzte Kindergartenjahr ihrer Kinder beitragsfrei. Bis zum Jahr 2010 wird schrittweise die vollständige Bei-tragsfreiheit für den Besuch der Kindergärten in Rheinland-Pfalz eingeführt.


Die Beitragsfreiheit ist in § 13 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz geregelt:

Vom 01. September 2007 bis 31. August 2008 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder beitragsfrei, die vor dem 01. September 2002 geboren wurden. Für Kinder, die zum Schuljahr 2008/2009 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wird der Beitrag für das letzte Kindergartenjahr erstattet.

Vom 01 September 2008 bis 31. August 2009 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder beitragsfrei, die vor dem 01. September 2004 geboren wurden.

Vom 01. September 2009 bis 31. Juli 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder beitragsfrei, die vor dem 01. September 2006 geboren wurden.

Ab dem 01. August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder vom vollende-tem zweiten Lebensjahr an beitragsfrei.



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