Wahlen

Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 20. Mai 2012 können Sie hier vornehmen.

Aktuelles Wahlergebnis:

Unter unten stehendem Link finden Sie das Ergebnis der ersten Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück am 06.05.2012:

Wahlergebnis

Bekanntmachung Wahlergebnis

Stichwahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück am 20. Mai 2012

Am Sonntag, 06. Mai 2012 fand die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück statt.
Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am Sonntag, 20. Mai 2012, eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.

Bei der Stichwahl stehen zur Wahl:
1. Wahlvorschlag:
Sozialdemokratische Partei Deutschands – SPD-

Michael Boos,
Diplom-Verwaltungs-Betriebswirt (VWA), Geschäftsführer,
Meckelstraße 23
55469 Simmern/Hunsrück

2. Wahlvorschlag:
Christlich Demokratische Union Deutschlands –CDU-

Dr. Andreas Fritz Nikolay
Diplom-Handelslehrer
Am Stadtgarten 13
55469 Simmern/Hunsrück

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Wahl des Bürgermeisters sind

  • alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag, 20. Mai 2012 – das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten (Stichtag: 20.02.2012 bei der Stichwahl) in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und
  • nicht nach § 2 Kommunalwahlgesetz vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.


Wahlbenachrichtigung
Jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens 15.04.2012 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung.
Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlraum, die Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnis-Nummer vermerkt. Aufder Rückseite finden Sie einen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte, die bis zum 15. April 2012 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte an die:

Verbandsgemeindeverwaltung Simmern/Hunsrück
Bürgerbüro
Brühlstraße 2
55469 Simmern/Hunsrück
Tel.: 06761 / 837-150
E-Mail: buergerbuero@vgvsim.de

Wo, wann und wie gewählt wird
Die Stadt Simmern/Hunsrück ist in 5 Stimmbezirke, die Ortsgemeinden jeweils in einen Stimmbezirk eingeteilt. Stimmbezirk und Wahlraum sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Die Stimmabgabe kann auch durch Briefwahl erfolgen.

Gewählt wird per Stimmzettel, den jeder Wähler in seinem Wahlraum erhält. Die Wahlbenachrichtigung und der gültige Personalausweis oder Reisepass sind zur Wahl mitzubringen. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Wahlschein und Briefwahl
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch im Wege der Briefwahl abgeben.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden:

  • persönlich: beim Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück, Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück
  • per Post: Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück, Brühlstr. 2, 55469 Simmern/Hunsrück
  • per Telegramm
  • per Fax: 06761/837-110
  • per E-Mail: buergerbuero@vgvsim.de
  • per Internet: Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Bürgerbüro oder geben ihn dort ab.

Bei der Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift der Hauptwohnung (Straße, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Damit eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers möglich ist, sollte auch die Wählerverzeichnis- sowie die Stimmbezirksnummer angegeben werden, Falls die Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse geschickt werden sollen, muss die Versandadresse angegeben werden.

Der Wahlberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Diese muss ihre Berechtigung zum Abholen der Briefwahlunterlagen durch schriftlichen Vollmacht gegenüber der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück nachweisen. Die beauftragte Person darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück versichern.

Im Falle der Vorlage einer Vorsorge- bzw. Generalvollmacht muss eine konkrete Bevollmächtigung für die Beantragung eines Wahlscheines für die Wahl des Bürgermeisters vorhanden sein.

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus

  • dem Wahlschein
  • dem Stimmzettel
  • dem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
  • dem roten Wahlbriefumschlag.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen:
Musterstimmzettel

Bekanntmachung Stichwahl

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung des Tages der Wahl

Einsicht des Wählerverzeichnisses

Zugelassene Wahlvorschläge

Umfassende Informationen rund um das Thema "Wahlen" finden Sie auf der

Homepage des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

NameVornameZimmerTelefonE-Mail
IhmigEllen103 06761/837-153 E-Mail
LöwenbrückGerhard105 06761/837-213 E-Mail