Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern ein.

Die Verwirklichung der Verfassungsaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch stehen dabei im Vordergrund. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich darüber hinaus für die Belange von Mädchen in Schule, Ausbildung und in der Jugendarbeit ein.

Ansprechpartner

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