Strauchschnittplatz

Strauchschnittplatz

Benutzungsordnung

Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Simmern/Hunsrück gestattet.
  2. Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.
  4. Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z. B. Säcke, Kartons) abzulagern.
  5. Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden.
  6. Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
  7. Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
  8. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.
  10. Ansprechpartner/in ist der Bauhof der Stadt Simmern/Hunsrück.


Ansprechpartner:

Bauhof der Stadt Simmern

Altweidelbacher Str. 10
Tel.: +49 6761 908073
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    2. Farben umkehren

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