Strauchschnittplatz
Benutzungsordnung
Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
- Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Simmern/Hunsrück gestattet.
- Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
- Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.
- Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z. B. Säcke, Kartons) abzulagern.
- Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden.
- Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
- Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
- Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.
- Ansprechpartner/in ist der Bauhof der Stadt Simmern/Hunsrück.
Ansprechpartner:
Bauhof der Stadt Simmern
Altweidelbacher Str. 10
Tel.: +49 6761 908073
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