Ärzterichtlinie

Richtlinie - Maßnahmen zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Mittelzentrum Simmern/Hunsrück

Die derzeitige Altersstruktur im Bereich der niedergelassenen Ärzte im Mittelzentrum Simmern/Hunsrück prognostiziert für die kommenden Jahre weiterhin einen ausgeprägten Neubesetzungsbedarf. Gegenläufig zu diesem Bedarf stehen die Wünsche einer nachwachsenden Generation junger Ärztinnen und Ärzte nach einer spezialisierten Laufbahn als Facharzt, einer ausgewogenen Work-Life-Balance, der Vereinbarkeit des Berufs mit der Familiengründung oder einem Leben in einem urbanen Umfeld.

Um eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung im Mittelzentrum Simmern/Hunsrück langfristig zu sichern, hat der Rat der Stadt Simmern in seiner Sitzung am 21.04.2021 beschlossen, die Richtlinie „Maßnahmen zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Mittelzentrum Simmern/Hunsrück“ weiterführen zu wollen, um Ärztinnen und Ärzten finanzielle Hilfen zur Neuansiedlung oder zur Übernahme eines Arztsitzes mit bestehendem Versorgungsauftrag zu bieten und die wirtschaftlichen Risiken zu reduzieren. Diese Richtlinie basiert auf die Erstfassung der Stadt Simmern vom 09.02.2018 und der Folgeversion vom 11.01.2022. Die aktuelle Anpassung mit Förderung für die Übernahme oder den Erhalt eines Arztsitzes und der Einführung einer regelmäßigen Bedarfsprüfung wurde am 10.12.2025 für weitere 3 Jahre beschlossen. Nach Veröffentlichung gilt diese Richtlinie vom 23.05.2026 bis zum 22.05.2029.

Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort geschaffen werden. Dabei kommt dem Erhalt der Niederlassungs- und Behandlungsstruktur, die sich in einzelärztliche Verantwortungsbereiche gliedert, eine besondere Bedeutung zu. Daneben soll aber auch die Förderung Ärztlicher Versorgungszentren nicht ausgeschlossen werden, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Versorgung der Bevölkerung leisten.

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