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Private Modernisierung

Stadtrat beschließt Modernisierungsrichtlinie

Innenstadt Simmern (© P!elmedia)

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadtzentren“ sollen nicht nur öffentliche Projekte gefördert werden. Dem Stadtrat der Stadt Simmern war von Beginn an wichtig, dass ebenfalls private Investitionen zur Beseitigung städtebaulicher Mängel einbezogen werden, um einen ganzheitlichen Ansatz zu Attraktivierung der Simmerner Innenstadt zu realisieren. Die Details hierzu werden in der Modernisierungsrichtlinie geregelt. Die Richtlinie beinhaltet einen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgestimmten Plan mit förderfähigen Gebäuden, der von dem Unternehmen WSW & Partner erstellt wurde. Grundlage des Planes war eine Ortsbegehung, in welcher die Gebäudehülle in Augenschein genommen wurde. Gebäude, welche als förderwürdig eingestuft wurden, können im Rahmen der in der Richtlinie festgesetzten Rahmenbedingungen gefördert werden und bedürfen keiner gesonderten Zustimmung durch die ADD.

Bereits begonnene oder sogar schon abgeschlossene Modernisierungsmaßnahmen können nicht mehr gefördert werden! Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Baumaßnahme über die Vorgehensweise und die Antragsstellung.

Rahmenbedingungen bei privaten Modernisierungsmaßnahmen

Wer kann Fördermittel erhalten?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Innenstadt“.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind grundsätzlich durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen, die sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetzen. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der äußeren Gestalt der Gebäude im Sinne einer Stadtbildaufwertung

Wie sehen die finanziellen Rahmenbedingungen aus?

Höhe der möglichen Förderung: 25 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens bis zu einem Zuschussbetrag von 30.000 €.

Untergrenze der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten: 20.000 €

Beispiel:

Wenn Sie 120.000 € in Ihr Gebäude investieren und diese Kosten komplett anerkannt werden, können Sie 30.000 € als öffentliche Förderung erhalten!

Downloads

TitelDownload
1. FlyerDownload (PDF | 1,00 MB)
2. Modernisierungsrichtlinie mit Übersicht Gebäude mit SanierungsbedarfDownload (PDF | 2,04 MB)
3. Förderantrag für private InvestitionenDownload (PDF | 0,27 MB)
4. Fachunternehmererklärung zum Förderantrag für private InvestitionenDownload (PDF | 0,18 MB)

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