Strauchschnittplatz der Stadt Simmern

Benutzungsordnung

Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Simmern/Hunsrück gestattet.
  2. Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes ausgeschlossen.
  3. Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, aber keine Gartenabfälle. Rasenschnitt darf nur abgelagert werden, wenn er großflächig über dem Strauchschnitt verteilt wird.
  4. Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z. B. Säcke, Kartons) abzulagern.
  5. Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 12 cm sein.
  6. Die Ablagerung von Wurzelstöcken ist nicht gestattet.
  7. Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
  8. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Öffnungszeiten: Der Baum- und Strauchschnittplatz ist durchgehend geöffnet.
  10. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Ansprechpartner ist der Bauhof der Stadt Simmern, Altweidelbacher Str. 10
Tel.: +49 6761 908073
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